Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen) Förderung der Anschaffung und Installation von netzgekoppelten steckerfertigen Photovoltaikkleinanlagen mit Wechselrichter.
https://www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen
Wichtige Hinweise
- Die Förderung ist mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie seit dem 22. Juni 2023 möglich. Erst ab diesem Tag darf mit dem Vorhaben begonnen werden.
- Mit Vorhabensbeginn ist der Tag der verbindlichen Bestellung bzw. des Kaufvertrages der Stecker-PV-Anlage gemeint.
- Für Stecker-PV-Anlagen, die bereits vor dem 22. Juni 2023 und somit Inkrafttreten der Förderrichtlinie verbindlich bestellt oder gekauft wurden, ist eine Förderung ausgeschlossen.
- Die Beantragung der Förderung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens, das heißt nach dem Kauf und der erfolgreichen Installation/ Inbetriebnahme der Stecker-PV-Anlage.
- Der Antrag auf Förderung beinhaltet zugleich den Verwendungsnachweis und den Auszahlungsantrag. Das heißt für das Vorhaben ist nur ein Antrag zu stellen.
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital. Der Zugang wird hier ab voraussichtlich Ende August 2023 bereitgestellt.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Die Förderung soll Impulse für den Einstieg in die Nutzung von Photovoltaik setzen und Bürger:innen des Freistaates Sachsen bei Investitionen in steckerfertige Photovoltaikanlagen unterstützen, welche durch Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom die eigenständige Teilversorgung mit erneuerbaren Energien ermöglichen.
- Festbetragszuschuss von 300 EUR